Der Bayerische Landtag bestimmt zum Anfang jeder neuen Legislaturperiode 15 ehrenamtliche Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die sogenannten nichtberufsrichterlichen Mitglieder.
Der neue rechtssichere Modus sieht in Zukunft zwei Vorschlagslisten vor: Eine für die Regierungsfraktionen und eine für alle Fraktionen in der Opposition. Die jeweilige Stärke der Regierungsfraktionen und der Oppositionsfraktionen ist ausschlaggebend dafür, wie viele Personen sie jeweils pro Liste vorschlagen können. Der Bayerische Landtag kann die vorgeschlagenen Kandidaten wählen oder nicht wählen, muss aber eine vollständige Aufstellung von 15 ehrenamtlichen Richtern gewährleisten. Gewählt sind die Kandidaten auf den entsprechenden Listen mit den meisten Stimmen. Falls einzelne Vorschläge durchfallen, füllen weitere gewählte Kandidaten die Liste auf und garantieren damit einen verfassungskonformen Modus.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek äußert sich wie folgt:
„Als es im Januar zuletzt um die Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ging, haben wir gesehen, wie schnell die Funktionsfähigkeit dieses Gerichts in Gefahr geraten kann. Daher haben wir als CSU-Fraktion intensiv mit Verfassungsrechtlern gesprochen und eine Reform des bayerischen Verfassungsgerichtsgesetzes angestoßen. Jetzt machen wir einen Vorschlag, wie wir das Verfassungsgerichtsgesetz ändern wollen, damit der Bayerische Verfassungsgerichtshof auch in Zukunft rechtssicher arbeiten und als zentrale Instanz unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats funktionieren kann. Auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur Verdachtsfall-Beobachtung der AfD setzt einmal mehr ein starkes Zeichen für eine wehrhafte Demokratie. Es zeigt ganz deutlich, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern die extremistischen Strömungen innerhalb der AfD zu Recht genau im Blick haben.“
Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion Michael Hofmann:
„Das neue Gesetz ist geprägt von elementaren Grundsätzen: Die Arbeitsfähigkeit des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist sichergestellt. Die Wahl erfolgt durch das Parlament. Die Kontrollbeteiligung der Opposition ist im Sinne guter demokratischer Gepflogenheiten entsprechend der Landtagswahl berücksichtigt. Extremisten und Feinden unserer Demokratie und unserer Verfassung zeigen wir damit die Schranken auf. Und es ist eine Lösung, die dauerhaft tragfähig ist. Wir haben als CSU eine Lösung versprochen und halten Wort. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner legen wir heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf vor. Unser Ziel ist es, die Gesetzesänderung bis zur Sommerpause zu verabschieden.“