08.06.2018

Alexander König: Verkauf der GBW-Anteile war unausweichlich

„Die Staatsregierung hat zum Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank im April 2013 immer die Wahrheit gesagt. Das hat die Vernehmung der ersten sieben Zeugen des Untersuchungsausschusses in dieser Woche erneut bestätigt.“ So fasst der Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Alexander König die ersten beiden Sitzungen zusammen. „Der Verkauf der GBW-Anteile war aufgrund der Forderungen der EU-Kommission unausweichlich. Versuche der Staatsregierung, einen Verkauf der GBW-Anteile zu vermeiden, wurden von der EU-Kommission zurückgewiesen.“


In den Sitzungen hat sich laut König erneut herauskristallisiert, dass auch der vom Freistaat Bayern mehrfach in Brüssel unterbreitete Vorschlag, einen Exklusivverkauf der GBW-Anteile an ein kommunales Konsortium zu ermöglichen, von der EU-Kommission abgelehnt wurde. Das würden sowohl die Zeugenbefragung als auch die vorliegenden Akten belegen. „Auch der im Rahmen des Verkaufs vereinbarten Sozialcharta stand die EU-Kommission anfangs skeptisch gegenüber“, sagt König. „Sie konnte nur auf massiven Druck des Freistaats Bayern vereinbart werden.“

Wären die Forderungen der EU-Kommission nicht erfüllt worden, hätte der BayernLB – wie etwa der WestLB – die Abwicklung gedroht, betont der CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch. Weidenbusch ist Mitglied des Untersuchungsausschusses und war 2008 bis 2013 Vorsitzender der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB. „Die GBW-Anteile hätten dann im Rahmen der Abwicklung auch verkauft werden müssen“, sagt Weidenbusch. „Zusätzlich wäre durch eine Abwicklung erheblicher Schaden für die bayerischen Steuerzahler entstanden.“

Zum immer wieder thematisierten Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat selbst – auch im Zusammenhang mit Äußerungen des ehemaligen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Joaquín Almunia – führt Weidenbusch aus: „Einen etwaigen Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat selbst verwies ein beteiligter Zeuge in den Bereich der Illusion.“ Eine Teilnahme des Freistaats am Bieterverfahren wäre faktisch nicht möglich gewesen. Der Zeuge führte zu den Vorgaben der EU-Kommission in seiner Aussage aus: „Meine Bewertung ist ganz klar, dass der Freistaat Bayern nicht erwerben kann.“

Zu Behauptungen der SPD-Fraktion in einer Pressemitteilung, die BayernLB sei nicht durch Vorgaben der EU-Kommission zu einem Verkauf verpflichtet gewesen, stellt der Ausschussvorsitzende König klar: „Die bisherigen Zeugen haben uns das Gegenteil bestätigt: Die EU-Kommission stellte bezüglich der zu verkaufenden Beteiligungen immer weiterreichende Forderungen an die Bank. Die EU-Kommission hat immer mehr gefordert.“ Der Abgeordnete Weidenbusch stellt nach der bisherigen Beweisaufnahme fest: „Mit ihren Falschbehauptungen beweist die Opposition aufs Neue, dass sie an wirklicher Aufklärung überhaupt kein Interesse hat. Es geht der Opposition ausschließlich um ein durchschaubares Wahlkampfmanöver.“ Die Ergebnisse seien für die Opposition entsprechend unbequem. „Dass die Opposition die Öffentlichkeit hierbei schamlos mit Unwahrheiten bedient, zeigt, dass der Opposition zu Wahlkampfzwecken mittlerweile offensichtlich ziemlich jedes Mittel recht ist.“