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13.01.2021 | Markus Erdt | München/Donauwörth

Bauen wird einfacher

Reform der Bayerischen Bauordnung zum 1. Februar

Bauen in Bayern soll künftig einfacher, schneller, nachhaltiger und flächensparender gehen. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, das erfahren Sie hier.  

Bauen in Bayern soll künftig einfacher, schneller, nachhaltiger und flächensparender gehen. „Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Landtag nun eine umfassende Reform der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Die Neuregelungen treten zum 1. Februar in Kraft“, erklärt der CSU-Stimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler. Einer der Hauptpunkte ist eine so genannte Genehmigungsfiktion: „Wir wollen es Bauherren so leicht wie möglich machen. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt", so MdL Fackler. Diese Regelung gilt erstmals für Bauanträge ab 1. Mai und für Gebäude, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen und im vereinfachten Genehmigungsverfahren laufen. 

Die neue Bauordnung sieht zudem vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert werden – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. „Der Flächenverbrauch soll so stark zurückgefahren werden“, so MdL Fackler. Bei Wohnbauten reicht künftig also das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache. Ein Mindestabstand von drei Metern soll bestehen bleiben, Kommunen können aber – wie bisher – auch größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.

Außerdem soll das Bauen mit Holz erleichtert werden. So soll Holz künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden dürfen. Damit beabsichtigt das Bauministerium nach eigenen Angaben, dass Holz als Baustoff deutlich attraktiver wird und das Bauen dadurch nachhaltiger.

Die Kommunen können ab Februar auch die Stellplatzpflicht flexibler regeln. Alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen. Für den Ausbau von Dachgeschossen soll unter bestimmten Voraussetzungen künftig keine Genehmigung mehr nötig sein. Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt mit der neuen Bauordnung weg, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem den Bau von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen, die Planung von Rettungswegen und die Ausweisung von Kfz-Stellplätzen und die Begrünung von Gebäuden. „Außerdem können Kommunen aus Gründen des Artenschutzes reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen“, erklärt MdL Wolfgang Fackler.

Die Bayerische Bauordnung regelt das Verfahrensrecht und die Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen. Die Novelle der Bayerischen Bauordnung geht zurück auf den Wohnungsgipfel vom 11. September 2019. Berücksichtigt sind zudem Ergebnisse einer Umfrage unter Verbänden des Wohnungsbaus, der Bauwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 22. Oktober 2019.