Die bayerische Staatsregierung hat sich in ihrer heutigen Kabinetts-Sitzung mit der Entschädigung für vom Hochwasser betroffene Landwirte im Riedstrom beschäftigt. Demnach wird die Entschädigung von 50 Prozent auf 80 Prozent für nicht versicherbare Schäden erhöht. Was MdL Wolfgang Fackler dazu sagt, lesen Sie hier.
Die bayerische Staatsregierung hat sich in ihrer heutigen Kabinetts-Sitzung mit der Entschädigung für vom Hochwasser betroffene Landwirte im Riedstrom beschäftigt. Demnach wird die Entschädigung von 50 Prozent auf 80 Prozent für nicht versicherbare Schäden erhöht. Die Begrenzung der maximalen Zuwendungen wird aufgehoben. Diese Bedingungen gelten für Schäden, die innerhalb der vom Bayerischen Umweltministerium erstellten Kulisse durch das Hochwasser 2024 entstanden sind. Zur Umsetzung wird nun eine eigenständige Richtlinie erstellt.
Das Landwirtschaftsministerium hat damit seinen Beitrag geleistet, während der Bund seiner Verantwortung weiterhin nicht gerecht wird. Vom bayerischen Umweltministerium gibt es leider keine Neuigkeiten.
MdL Wolfgang Fackler: "Ich freue mich, dass die Interessen der örtlichen Landwirtschaft damit besonders in den Blick genommen werden und sich in einer erhöhten Entschädigung abbilden. Eine zentrale Bedeutung für diese Erhöhung hat dabei die Riedstrom-Vereinbarung aus dem Jahr 2016 gespielt, an der ich damals mitgewirkt habe, sodass diese formulierte politische Absichtserklärung nun zur Umsetzung kommt. Den Worten von damals sind damit Taten gefolgt. Die Riedstrom-Vereinbarung erfährt damit eine Konkretisierung und entfaltet erstmals ihre Wirkung."
Damit wird auch den Forderungen von MdL Fackler im Landwirtschaftsministerium Rechnung getragen, die der Abgeordnete gemeinsam mit den Betroffenen unter anderem bei den Ortstermin mit Staatsministerin Michaela Kaniber und CSU-Fraktionsvorsitzendem Klaus Holetschek vorgebracht hatte.